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Klar, ich bin dabei!
Ich weiß, daß Mißstände in der Gesetzesgebung existieren, die es zu beseitigen gilt. Ich finde es toll, daß die "Hunderunde" sich dafür einsetzt, kommunale Probleme unbürokratisch zu lösen und Kooperationen anstrebt, landes- oder bundespolitische Probleme anzugehen. Ich möchte...

Ich weiß noch nicht, warum?
Sie haben einen Hund oder möchten sich einen anschaffen, der das Rudel "Familie" bereichert? Herzlichen Glückwunsch, Sie befinden sich in bester Gesellschaft! Daß Sie sich loyal verhalten und die soeben novellierte Tierschutzverordnung vom 02.05.2001, insbesondere §2(1), befolgen, versteht sich von selbst!
Daß für den geliebten Vierbeiner eine Hundesteuer zu entrichten ist, nehmen Sie noch in Kauf, wenngleich Sinn und Zweck nicht erkennbar sind.
Daß Sie beispielsweise für Ihren Pinscher mit 46 cm Körperhöhe ein polizeiliches Führungszeugnis (welches nochmals Ihr Geld kostet) vorlegen müssen, verstehen Sie nicht? Wir können Sie beruhigen: Sie sind nicht blöd, kein Schwerverbrecher und müssen auch keinen tieferen Sinn darin erkennen!
Schließlich weist ein Vertreter Ihrer Stadt Sie freundlich oder weniger freundlich (unter Androhung von Bußgeld) darauf hin, daß genereller Leinenzwang herrscht und leinenloser Auslauf (dafür aber bitte mit Maulkorb in Brandenburg) nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet ist. (Diese kann die Stadt aber leider aus ...-Gründen nicht zur Verfügung stellen...)
Wie war das nochmal mit dem Tierschutzgesetz? Sie fragen sich, wie ein Gesetz verabschiedet werden kann, das ein geltendes ad absurdum führt? >>> so!
Doch damit nicht genug, Ihr mißgünstiger Nachbar bezichtigt Sie, einen "gefährlichen Hund" zu halten. Der anstehenden Haus- / Wohnungsdurchsuchung ohne richterlichen Beschluß widersprechen Sie mit Verweis auf Artikel 13 des Grundgesetzes: Pech gehabt - außer Kraft gesetzt! Sie haben gar keinen Hund? Spielt keine Rolle! Übrigens auch bei uns nicht. Sie können trotzdem Mitglied werden!